Bedienungsanleitungen für Registrierkassen
Bedienungsanleitungen müssen aufbewahrt werden
- Eine Kasse ohne Bedienungsanleitung ist praktisch wertlos, da diese zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen gemäß BMF Schreiben vom 09. Januar 1996 zählen.
- Bedienungsanleitungen für Kassen sind 10 Jahre lang aufzubewahren, beginnend mit dem Ende des letzten Jahres in dem die Kasse bei Ihnen eingesetzt wurde.
- Die Aufbewahrungspflicht erlischt nicht mit dem Verkauf Ihrer Registrierkasse. Bei einem Verkauf sollten Sie sich daher immer eine Kopie der Anleitung machen.